Erklärung zur Barriere­freiheit für Dienst­leistungen

Im Rahmen unserer Barrierefreiheits­erklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barriere­freiheits­stärkungs­gesetz – BFSG) geben.

Angaben zum Dienst­leistungs­erbringer

Fertigrasen Hedderich
Robert Hedderich
Carl-Benz-Straße 3
64683 Einhausen
Hessen

Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

Die Website www.rollrasen.tv informiert über das Produktangebot und die Dienstleistungen der Firma Fertigrasen Hedderich. Sie richtet sich an Privat- und Geschäftskunden, die hochwertige Rollrasenprodukte beziehen möchten. Die Inhalte umfassen Produktbeschreibungen, Anwendungs- und Pflegehinweise sowie saisonale Empfehlungen rund um das Thema Rollrasen.
Darüber hinaus stellt die Website praktische Online-Tools zur Verfügung – wie den interaktiven Preisrechner –, die Nutzerinnen und Nutzer bei der ersten Planung und Kalkulation unterstützen.

Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung

Die Website dient vorrangig der Information und Orientierung für interessierte Kundinnen und Kunden. Sie ermöglicht eine unkomplizierte Kontaktaufnahme per Telefon, WhatsApp oder E-Mail. Über ein einfaches Formular sowie interaktive Eingabemasken (z. B. zur Preisberechnung) können individuelle Anfragen gestellt werden.
Die weitere Abwicklung – insbesondere die persönliche Beratung, Angebotserstellung, Lieferorganisation und gegebenenfalls die Verlegung des Rollrasens – erfolgt individuell und in direkter Abstimmung mit dem Team von Fertigrasen Hedderich.
Die Website selbst bietet keine vollständige Online-Bestellabwicklung, sondern fungiert als digitaler Erstkontakt und Informationsplattform.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die oben genannte Dienstleistung ist vollständig mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.

Einige Seitenelemente basieren auf Skripten, die in Einzelfällen nicht vollständig den Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 in der Konformitätsstufe AA entsprechen. Diese Elemente dienen ausschließlich technischen Zwecken, sind nicht sichtbar und enthalten keine für Nutzerinnen und Nutzer relevanten Inhalte oder Funktionen. Eine Beeinträchtigung der Zugänglichkeit der Website ist daher nach aktuellem Stand nicht gegeben.

Erstellung der Barrierefreiheits­erklärung

Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 12.06.2025
Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 12.06.2025

Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit

Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf der Einschätzung durch einen externen Anbieter.

Quelle: https://www.e-recht24.de

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